Tippgeberprovision in Vulkaneifel & Eifelkreis Bitburg-Prüm – 1.000€ für Immobilien-Empfehlungen


Wie Sie mit Immobilien-Empfehlungen 1.000€ verdienen – Provision erklärt

Diese Prämie sollten Sie sich nicht entgehen lassen

Kennen Sie jemanden in Gerolstein, der Vulkaneifel, im Eifelkreis Bitburg-Prüm oder im weiten Umland, der seine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte? Dann sichern Sie sich jetzt Ihre Tippgeberprovision bei Eifelwert Immobilien Gierens, Ihrem Immobilienmakler in Gerolstein – Ihr Tipp zahlt sich aus!

Für jede erfolgreiche Empfehlung belohnen wir Sie mit einer großzügigen Tippgeberprämie von 1.000 EUR bei Verkauf oder 100 EUR bei Vermietung.

Ob Nachbar, Bekannter, Freund oder ein Familienmitglied - sobald Ihr Hinweis zu einem erfolgreichen Abschluss führt, bedanken wir uns mit barem Geld. Eine Win-Win-Situation: Der Eigentümer bekommt den besten Service, inklusive kostenloser Wertermittlung sowie kostenloser Besorgung aller verkaufsrelevanten Unterlagen wie dem gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweis - und Sie erhalten Ihre Tippgeberprovision.

Voraussetzungen für Ihre Tippgeberprämie:
  • Die Immobilie ist uns noch nicht bekannt
  • Das Objekt befindet sich in der Region Landkreis Vulkaneifel, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Landkreis Euskirchen, Landkreis Ahrweiler, Landkreis Mayen-Koblenz, Landkreis Cochem-Zell oder Landkreis Bernkastel-Wittlich
  • Es liegt noch kein Maklerauftrag vor
  • Die Immobilie wird nicht bereits öffentlich beworben.

So einfach geht´s:
Senden Sie uns die Ihnen bekannten Informationen über unser Kontaktformular - am besten mit Angaben zum Eigentümer, zum Objekt und zu Ihren Kontaktdaten. Je genauer Ihr Tipp, desto schneller können wir reagieren.

Handeln Sie jetzt: Schon ein kurzer Hinweis kann sich für Sie lohnen - und Ihnen bis zu 1.000 EUR Tippgeberprovision sichern!
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Wir können nur Objekte berücksichtigen, die nicht bereits in unserer Kartei erfasst sind. Ebenso sind Immobilien ausgeschlossen, die uns zuvor von einem anderen Tippgeber benannt wurden. Außerdem behalten wir uns vor, Objekte abzulehnen.

Erfüllt die Immobilie die genannten Voraussetzungen, werden wir den Besitzer kontaktieren. Bitte informieren Sie den Besitzer im Vorfeld über die Weitergabe seiner Daten, holen Sie sich dazu seine Zustimmung ein und kündigen Sie unsere Kontaktaufnahme an.
Wenn Sie unser Kontaktformular nutzen, bekommen Sie automatisch eine Kopie Ihrer Datenübermittlung. Falls Sie uns einen Brief oder eine E-Mail mit Ihrem Tipp schreiben, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung.

Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Natürlich freuen wir uns dennoch sehr über etwaige nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis.

Senden Sie uns Ihren Tipp

Und freuen Sie sich nach erfolgtem Abschluss über Ihre Prämie.
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