Spekulationssteuer bei Scheidung: So vermeiden Sie die Steuerfalle
Wichtige Tipps für den Verkauf Ihrer Immobilie in der Vulkaneifel oder in Bitburg-Prüm
Die Spekulationssteuer (§ 23 EStG) kann bei einem Hausverkauf in der Vulkaneifel oder im Eifelkreis Bitburg-Prüm hohe Kosten verursachen.
Grundsätzlich müssen Gewinne aus Immobilienverkäufen versteuert werden, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als 10 Jahre liegen.
Grundsätzlich müssen Gewinne aus Immobilienverkäufen versteuert werden, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als 10 Jahre liegen.
Strategien für einen steuerfreien Verkauf in Eifel
Um die Steuerlast zu vermeiden, gibt es für Scheidungspaare in Region von Bitburg bis Daun klare Wege:
Hinweis: Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Kontakten Sie Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt.
- Die 3-Jahres-Regel: Der Verkauf bleibt steuerfrei, wenn Sie die Immobilie im Jahr des Verkaufs und den beiden vorangegangenen Kalenderjahren selbst bewohnt haben.
- Verkauf im Trennungsjahr: Handeln Sie schnell.Wenn der Verkauf zeitnah nach der Trennung erfolgt und die Eigennutzung beider Partner noch nachweisbar ist, kann der Verkauf steuerfrei sein. Hier sollte immer ein Steuerberater eingebunden werden, da der ausgezogene Partner schnell seine Eigennutzung verliert.
- Übertragung statt Verkauf: Wenn ein Partner den Anteil des anderen im Rahmen des Zugewinnausgleichs übernimmt, fällt keine Spekulationssteuer an. Dies gilt als private Vermögensübertragung, nicht als gewerblicher Verkauf.
- Nutzung durch Kinder: Wohnen Ihre Kinder (für die Sie Kindergeld beziehen) im Haus, gilt dies steuerrechtlich als Eigennutzung durch Sie selbst.
Hinweis: Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Kontakten Sie Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt.
